Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HKS Sicherheitsdienst für Sicherheits- und Servicedienstleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Verträge, Einsätze sowie sonstige Geschäftsbeziehungen der HKS Sicherheitsdienst – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Veranstaltungsschutz, Einlass- und Zutrittskontrollen, Parkplatz- und Verkehrsordnungsdienste, Objekt- und Kontrollgänge, Brandschutzwachen, Ordnertätigkeiten, Bewachungsdienstleistungen, Subunternehmerleistungen sowie sonstige individuell vereinbarte Sicherheitsleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Einsatzplan oder der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer schuldet keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder das Ausbleiben von Straftaten, Schäden oder sonstigen Vorfällen.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Annahme eines Angebots, Vertragsunterzeichnung, tatsächliche Leistungsaufnahme oder ausdrückliche Einsatzbestätigung zustande.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4. Leistungsdurchführung
Die Auswahl, Einteilung, Führung und Weisung des eingesetzten Personals obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder geeignete Subunternehmer einzusetzen und Personal aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder krankheitsbedingten Gründen auszutauschen.
Leistungen können abgelehnt, eingeschränkt oder abgebrochen werden, wenn Gefahren für Mitarbeiter bestehen, gesetzliche Vorschriften verletzt würden, behördliche Maßnahmen entgegenstehen, unzumutbare Einsatzbedingungen vorliegen oder Zahlungsverpflichtungen verletzt werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung und sorgt für notwendige Genehmigungen, Anzeigen, Konzessionen und behördliche Auflagen.
Besondere Gefahrenlagen, Risikogruppen, bekannte Konflikte, Waffen, Drogenproblematiken oder sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten sind vor Einsatzbeginn mitzuteilen.
Der Auftraggeber gewährleistet geeignete Einsatzbedingungen, insbesondere freie Rettungswege, ausreichende Beleuchtung, Zugangsmöglichkeiten, sanitäre Einrichtungen und sichere Arbeitsbedingungen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Zusatzleistungen, Mehrstunden, Verlängerungen, Wartezeiten, Zusatzpersonal, kurzfristige Änderungen sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsleistungen werden gesondert berechnet. Angefangene Stunden werden voll berechnet.
7. Einsatzzeiten und Mehrarbeit
Maßgeblich sind ausschließlich die vereinbarten Einsatzzeiten. Verlängerungen oder Änderungen durch den Auftraggeber gelten als kostenpflichtige Zusatzleistungen.
Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf ist der Auftragnehmer berechtigt, zusätzliches Personal einzusetzen und nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen zu berechnen.
8. Stornierung und Ausfall
Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallkosten: bis 14 Tage vor Einsatzbeginn 25 %, bis 7 Tage vor Einsatzbeginn 50 %, bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn 75 %, unter 72 Stunden vor Einsatzbeginn oder bei Nichtdurchführung 100 % der vereinbarten Auftragssumme.
Bereits entstandene Fremd- oder Zusatzkosten sind zusätzlich zu erstatten. Wetterbedingte Absagen, geringe Besucherzahlen oder wirtschaftliche Gründe entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Umsatzausfälle, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Imageschäden, Datenverluste oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass Straftaten, Diebstähle, Vandalismus oder sonstige Vorfälle verhindert werden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Stromausfälle, Pandemien, Streiks, Terrorlagen, Krieg, Unruhen, behördliche Verbote, Cyberangriffe oder Ausfälle öffentlicher Infrastruktur.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über interne Abläufe, Sicherheitskonzepte und sensible Informationen.
12. Video-, Bild- und Tonaufnahmen
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit eingesetzter Kamera-, Video- oder Aufzeichnungssysteme selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine datenschutzrechtliche Prüfung solcher Systeme.
13. Reklamationen
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Einsatzende schriftlich mitzuteilen.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
Dauerschuldverhältnisse laufen für die vereinbarte Vertragsdauer. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug, Gefährdung von Mitarbeitern, erheblichen Vertragsverletzungen, strafbaren Handlungen, falschen Angaben oder behördlichen Verboten.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.